Einschränkungen in der persönlichen Entfaltung durch die Berufswahl sind ja nun wirklich nichts neues. Man denke nur an Tattoos und Piercings. Eine Bekannte von mir hatte mal berufliche Probleme, weil man Fotos von ihr im harmlosen Gothen-Outfit im Internet gefunden hat. In der Privatwirtschaft kann das Vorurteil des Chefs schnell mal "Gesetz" werden. Bei dem Death-Metal-Sänger ist es aber schon ein besonderer Fall, da eine staatliche Behörde mit Monopolstellung, die ihr Handeln auf rechtliche Normen stützen muß, die Beendigung der Ausbildung vermutlich ohne Rechtsgrundlage verweigert und es zumindest in dem Bundesland keine gleichwertige Alternative zum Beenden des Referendariats gibt. Da hat sich das Regierungspräsidium ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt.
Natürlich findet in Schulen Erziehung statt, genauso wie in der Familie, dem Beruf oder anderen gesellschaftlichen Institutionen (Kirchen, Medien etc.). Und ja, Erziehung hat in einem gewissen Maße auch Anpassung und Kooperation zum Ziel, damit ein Leben in der Gemeinschaft überhaupt erst möglich wird. Wenn jeder Mensch ohne soziale Hemmung (durch soziale Normen und Sanktionen) seine Impulse (Aggression, Sexualtrieb, Machtstreben etc.) ausleben würde, wären langfristige und friedliche soziale Interaktionen unmöglich. Daher gab es schon immer und in jeder menschlichen Gesellschaftsform die Vermittlung von Normen sowie Sanktionen, die gesellschaftlich akzeptiertes Verhalten einfordern. Den Erziehungsanteil in der Schule würde ich aber erheblich niedriger als 90% ansetzen, da in meinen Augen tatsächlich die Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten im Vordergrund steht. Über die Qualität dieser Wissensvermittlung kann man aber sicherlich streiten.
Auch wenn der verlinkte Artikel ein klassisches Gegenbeispiel ist, können wir froh sein, in einer Gesellschaft zu leben, in der es Grundrechte gibt, die individuelle Freiheiten innerhalb festgelegter Grenzen garantieren. Gewisse Einschränkungen lassen sich nicht vermeiden, da ansonsten die Rechte anderer verletzt werden könnten. In sehr vielen anderen Kulturen sind die Möglichkeiten zur freien Entfaltung der Persönlichkeit wesentlich geringer als bei uns. Man denke nur an totalitäre oder stark religiöse Gesellschaften in denen abweichendes Verhalten lebensbedrohlich sein kann. Bei dem Death-Metal-Sänger könnte eine Grundrechtsklage helfen, da das Regierungspräsidium wohl Probleme haben dürfte, eine rechtliche Grundlage für die Beendigung der Ausbildung zu benennen. Soetwas wie "charakterliche Nichteignung" gibt es im öffentlichen Dienst soweit ich weiß eigentlich nur bei Beamten (§61 BBG).