Der Sozialstaat wird tatsächlich irgendwann mal bröckeln. Auch wenn es für Betroffene anders erscheinen mag, leistet sich Deutschland einen im internationalen Vergleich relativ großzügigen Sozialstaat. Wenn sich die demographische Bevölkerungsentwicklung weiter wie bisher fortsetzt, wird die Finanzierung immer schwieriger. Die abnehmende Anzahl erwerbstätiger Menschen bei gleichzeitig (im Schnitt) mindestens konstanter Anzahl der Empfänger von Transferleistungen bleibt nur finanzierbar, wenn man die Ausgaben pro Empfänger kürzt. Da direkte Kürzungen sehr unbeliebt sind, wird halt indirekt gekürzt (z.B. kein Inflationsaugleich, höhere Mehrwertsteuer, Praxisgebühr).
Nun könnte man natürlich sagen, dass der Staat das Geld aus Steuereinnahmen nur anders verteilen müsste, damit man die Höhe der Transferleistungen zumindest konstant halten kann oder sie vielleicht sogar erhöht. Nur wo soll man das Geld einsparen? Der Haushalt für Sozialausgaben ist bereits der größte Posten im Haushaltsgesetz.
Angenommen, eine Regierung hat die Möglichkeit die Höhe von Transferleistungen deutlich zu erhöhen (z.B. durch höhere Steuereinnahmen oder Umschichtungen im Haushalt). Sie wird dies sehr wahrscheinlich trotzdem nicht tun, da sich ab einer bestimmten Grenze die Erwerbstätigkeit in zahlreichen Branchen mit sehr niedrigen Einkommen für das Individuum nicht mehr lohnen würde. Also würde die Erhöhung gleichzeitig auch die Anzahl der Leistungsempfänger erhöhen, was den Staat erneut vor ein unlösbares Finanzierungsproblem stellt. Nun gut, dann könnte man ja über Mindestlöhne das Lohnniveau dieser Beschäftigten soweit steigern, dass es sich doch wieder lohnt arbeiten zu gehen. Das wäre dann eine win-win Situation. Und da sind wir dann doch wieder bei der Systemfrage angekommen, denn ausreichend hohe Mindestlöhne sind in einer Marktwirtschaft äußerst problematisch.
In der Marktwirtschaft muß alles einen Gegenwert haben, den jemand bereit ist zu zahlen. Dies gilt auch für Arbeit. Zur Realisierung von Mindestlöhnen gibt es 2 Möglichkeiten: 1. Der Staat gleicht zwischen dem marktwirtschaftlich realistischen Einkommen und dem Mindestlohn aus (wie die derzeitigen Aufstocker) 2. Der Staat zwingt Arbeitgeber (alle oder nur gewisse Branchen) per Gesetz ein bestimmtes Lohnniveau (welches eventuell mit den Gerwerkschaften ausgehandelt wurde) zu bezahlen und setzt dieses dann auch durch. Variante 1 führt wieder zu einem drastischen Finanzierungsproblem durch mehr zusätzliche Leistungsempfänger und einer Verstärkung bürokratischer Strukturen. Schon jetzt zahlt der Staat jährlich
9,2 Mrd Euro für die Verwaltungsgebühren (SGB II). Variante 2 ist nicht weniger problematisch, da nicht nur die Tarifautonomie untergraben wird, sondern auch Waren und Dienstleistungen künstlich verteuert werden. Selbst ein hoher Mindestlohn wie in Frankreich, wo ca. 1000 Euro netto (ca. 8,50 Euro pro Stunde brutto) gesetzlich vorgeschrieben ist, erzeugt nur eine geringe Differenz zur Höhe von Transferleistungen, wenn man diese merklich erhöhen würde. Schon jetzt kann die Summe der Transferleistungen (ohne Krankenversicherung) in Hamburg leicht 800 Euro übersteigen (Regelsatz +
Kaltmiete + Warmwasser + GEZ etc.). Hinzu kommt die Gefahr, dass ein hoher Mindestlohn Arbeitsplätze vernichtet und damit wieder die Zahl der Empfänger von Transferleistungen erhöht.
Einen einfachen und sicheren Weg zur Erhöhung von Transfereistungen gibt es daher nicht. Ich persönlich glaube auch nicht, dass die Oppositionsparteien weniger schlecht in Regierungsverantwortung arbeiten würden. Aus der Opposition heraus ist es immer leicht unrealistische Forderungen zu stellen.
Die Höhe von Leistungen für Empfänger von Sozialgeld (also Personen, die gar nicht erwerbsfähig sind) ist von diesen oben genannten Überlegungen natürlich ausgenommen, da kein Anreiz zur Aufnahme einer Beschäftigung aufrecht erhalten werden muß. Die Festlegung dieser Sätze ist tatsächlich relativ willkürlich und richtet sich vermutlich hauptsächlich nach Kassenlage. Da diese Sätze auf Dauer bezahlt werden, sollten sie in meinen Augen etwas höher sein als ALG-II Leistungen für erwerbsfähige Personen, die prinzipiell als temporäre Lösung gedacht sind. Der zynische Hinweis, man hätte ja eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, nützt diesen Menschen im Nachhinein auch nichts.