Keine Fahrradwege
Genaugenommen müssen Radfahrer dann laut StVO auf der Straße fahren. Auf dem Bürgersteig dürfen sie gar nicht fahren.
Es sei denn, sie sind Kinder.
Zu meiner Zeit (tm) durften/sollten/mussten Kinder bis zu einer gewissen Altersgrenze mit dem Fahrrad den Fußweg benutzen, das wird bestimmt immer noch so sein.
Ja - bis sie 8 sind.
Fahren auf dem Gehweg
Gemäß § 2 Abs. 5 StVO sind Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr von der Fahrbahn und vom Radweg ausgeschlossen. Sie müssen den rechten oder linken Gehweg benutzen. Nur wenn ein Gehweg fehlt, dürfen sie die Fahrbahn benutzen. Kinder zwischen 8 und 10 Jahren dürfen wählen, ob sie die Fahrbahn oder den Gehweg benutzen. Kinder über 10 Jahren dürfen die Gehwege nicht mit Fahrrädern befahren, sie müssen die Fahrbahn benutzen.
Befinden sich Fußgänger auf dem Gehweg, darf das Kind diesen entgegenfahren und überholen, muss aber gemäß § 2 Abs. 5 S. 2 StVO besondere Rücksicht nehmen, unter Umständen muss das Kind absteigen. Die Pflicht zur besonderen Rücksichtnahme richtet sich dabei insbesondere an die Aufsichtspflichtigen. Sie müssen das Kind ordentlich belehren und sich davon überzeugen, dass das Kind das Rad beherrscht und auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nimmt, bevor sie die Fahrradbenutzung erlauben.
Die Gehwegbenutzungspflicht bezieht sich nur auf die Benutzung zumutbarer Gehwege. Ist der Gehweg nicht von Schnee oder Eis geräumt, dürfen Kinder sowohl den Gehweg als auch die Fahrbahn benutzen.
Aufgrund einer sinnvollen, an den Verkehrsbedürfnissen orientierten Auslegung wird man davon ausgehen können, dass Kinder in Begleitung Erwachsener generell auf der Fahrbahn fahren dürfen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass die Aufsichtsperson, wenn sie mit ihrem Kind im Straßenverkehr teilnimmt, den Gehweg nicht allein deshalb benutzen darf, weil sie das Kind beaufsichtigt.
http://www.radschlag-info.de/rechtstipps_radfahren_m_kindern.htmlDa gab´s doch auch gerade neulich einen Spiegel-Titel zum Thema, in dem jemand zitiert wurde, er wäre immer alles ganz: Im Auto wäre er eben militanter Autofahrer, auf dem Rad militanter Radler und zu Fuß ich-habe-Recht-Fußgänger.
Ich glaube auch, dass es mehr an der Geisteshaltung von Individuen liegt als an dem gewählten Verkehrsmittel.
*unterschreibe ich* und das auch aus eigener Erfahrung. Leider kenne ich Leute, die würden als Fußgänger z. B. niemals hinter einem Auto, das auf dem Fußweg auf eine Lücke zum Einfädeln wartet, vorbei gehen, sondern immer davor und das Auto ggf. zum Zurücksetzen zwingen. Entsprechend verhalten sie sich dann auch auf 2 oder 4 Rädern.
Ehrlich gesagt, ich habe schon oft gedacht, dass das Verhalten eines Menschen im Straßenverkehr direkte Rückschlüsse auf seinen Charakter zulässt.
Also von der Parklücke mal abgesehen - aber grundsätzlich finde ich es für Kinder auch nicht gut, hinter dem Auto längs zu gehen (z.B. wenn es eine Straße überquert, hinter dem Auto, dieses dann grade losfährt) - denn dann kriegt das (kleine) Kind jedes Mal die volle Agbasladung ab!
Daran denkt irgendwie keiner. Nein, ich finde nicht, dass das zu vernachlässigen ist - denn da kriegt man schon eine Menge ab als Kind (weil ja noch kleiner) - eben weil direkt hinter dem Auto, das grade anfährt. Und das macht man ja nicht bloß ein Mal im Monat, sondern mehrmals täglich (passiert das so - wenn man jedes Mal hinter dem Auto längs geht).
Mich ärgert es auch, wenn man im Winter in Eiseskälte oder im strömenden Regen mit Kleinkind und mit Einkäufen vollbepackt an der Straße steht und nicht rübergelassen wird (weil keiner anhält, alle weiterfahren) - obwohl die Leute im Auto ja schön im Warmen und Trockenen bequem sitzen!
Aber da muss ich für HD nochmal eine Lanze brechen: Hier halten die Autofahrer wirklich und tatsächlich fast immer an: wenn man mit Kind an einem Zebrastreifen steht! Das hab ich in Hamburg so nur selten erlebt.