Solche Leute koennen sich mit Recht nicht auf das Recht zur freien Meinungsaeusserung berufen.
Hm. Also eher ein Fan der eingeschränkten Meinungsfreiheit?
Ja. Die demokratische Grundordnung, so wie sie vom GG repraesentiert wird, ist genereller Konsens in der BRD. Diese muss sich einfach auch dagegen wehren koennen, dass irgendwelche Extremisten sie zerstoeren.
Und selbst in diesem Zustand erlaubt das GG noch, dass man es gegen eine andere Verfassung austauscht (wie bei der Wiedervereinigung auch diskutiert).
Sollte also der Konsens eines Tages nicht mehr bestehen, kann man immer noch eine Diktatur waehlen, aber bis dahin sollte die Verfassung sich schuetzen.
Was passiert, wenn man solche Schutzmassnahmen nicht einbaut, hat man gegen Ende der Weimarer Republik gesehen.
Solange die Verhaeltnismaessigkeit gegeben ist, bin ich auch dafuer, gewisse Grundrechte solchen Leuten vorzuenthalten (und letztlich stimmen da die meisten zu, denn schliesslich erlauben wir ja auch, dass die Freizuegigkeit von Moerdern eingeschraenkt wird).