Nun ja, als der Preis noch bei 3 EUR stand, dachten wir uns, wir bieten mal.... Zuschlag, wie ihr gesehen habt, bei 3,50 erhalten.
Mailwechsel freundlich geführt, der Betrag belief sich am Ende auf 33,50 EUR, da ja eine zweite Person dazu kam. Ich spare es mir jetzt mal, die Mails zu zitieren.
Zurück kam Absage, da der Herr Moll :roll: der Meinung war, dies würde seine Kosten nicht decken.
Wieder geschrieben mit entsprechenden Zitaten aus BGB, eBay AGB und HGB. (Willenserklärung durch einsetzen abgegeben, unsere Willenserklärung durch Bieten = Vertrag, blabla)
Zurück kam wiederum ein Nein.
Frist gesetzt (7 Tage, mit Androhung einer Anzeige).
Zurück kam ein "recht unfreundliches" Nein.
Anzeige war mir dann zu blöd, wegen 3,50 EUR.... Zumal Anwaltskosten um ein Vielfaches höher waren und ich mir nicht genau über die Gesetzeslage bei Online-Auktionen im Klaren bin.
Mmh, Pfeife.....
Jelivere