https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8926
Gegen die Vorratsdatenspeicherung gehe ich mit. Die nötigen Daten sollten bei Bedarf, also z.B. ausgesprochener Kündigung, übermittelt werden.
Die Digitalisierung und die Übermittlung der Daten im Falle von Verlust des Arbeitsplatzes halte ich durchaus für sinnvoll, zumal die Daten an sich bereits alle großzügig übermittelt werden. Es würde also in Zukunft nur schneller und besser kontrollierbar ob z.B. Sperrzeiten anfallen etc., der Arbeitssuchende korrekte Angaben macht oder vielleicht sogar etwas vergessen hat, was zu seinen Gunsten wäre und in den dezentralen Systemen untergehen würde. Aber auch wird endlich protokolliert, welcher Sachbearbeiter berechtigt oder unberechtigt in den Daten rumstalked.
Die Petition ist für mich nicht zeichenbar, da die Aufbauzeit von 2 Jahren, der Aufwand der Arbeitgeber und die Kritik an der angeblichen Kostenersparnis völlig sachfremd zum eigentlichen Thema, der Vorratsdatenspeicherung, in den Raum geworfen werden. Die Arbeitgeber fordern doch ständig eine Erleichterung des Verfahrensweges für ihre Mio. Bescheinigungen, die sie nun ohne den Zwischenweg über Papier, dass der Arbeitnehmer überbringen muss, an ihre eigenen Datenhaltung anbinden können. Der Arbeitnehmer muss nun auch nichts mehr beantragen, sondern bringt für den Antrag nur noch sein Kärtchen mit um die nötigen Daten freizugeben. Finde ich praktisch. Und auf den paar Millionen für die Einführung soll man auch nicht ständig herumreiten. Es gibt sicherlich schlimmere Kostenpositionen in diesem Staat. Man muss halt auch mal Geld in die Hand nehmen, wenn man etwas neues möchte und dass nicht der gesammte Nutzen immer monetär zu messen ist, sollte vielleicht auch mal berücksichtigt werden. Wieviele Bäume nicht sterben müssen, weil wir soviel Papier sparen...
Die Leistungsempfänger könnte es eigentlich freuen:
http://www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/Content/DE/Publikationen/Anlagen/2007-12-10-gutachten-des-nkr-zum-elena-verfahren,property=publicationFile.pdf[...]
Entlastungseffekte ergeben sich ferner für die Bürgerinnen und Bürger. Bei der Beantragung von Sozialleistungen muss der Antragsteller heute oftmals zunächst Arbeitsbescheinigungen beim aktuellen oder bei früheren Arbeitgebern einholen, bevor er anschließend nochmals bei der zuständigen Beantragungsstelle vorstellig wird. Erst dann kann eine Berechnung der Sozialleistung vorgenommen werden. Mit Einführung des ELENA-Verfahrens würden für alle Antragstellungen die erforderlichen Daten in der Zentralen Speicherstelle vorliegen. Damit führt das ELENA-Verfahren insbesondere bei Aufnahme weiterer Leistungsarten zu erheblich beschleunigten und fehlerfreieren Auszahlungen von Sozialleistungen an die leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger.
Die Bedenken, die Antragsteller von Arbeitslosengeld könnten durch die Kosten für die elektronische Signaturkarte übermäßig belastet werden, teilt der Rat nicht. Zwar wird die Karte derzeit noch wenig genutzt, vor allem weil sie auch im Hinblick auf ihre weitreichenden Nutzungsmöglichkeiten weitgehend unbekannt ist. Sie wird aber zukünftig eine Schlüsselstellung nicht nur für den Verkehr zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Behörden, sondern auch im privaten Geschäftsverkehr – z.B. Einkäufe per Internet – einnehmen. Die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten und Kosteneinsparungen der elektronischen Signaturkarte, die zukünftig über den eingebauten Chip auf verschiedensten bereits vorhandenen Karten (Personalausweis, Bankkarte, Gesundheitskarte u.v.m.) aktiviert werden kann, werden die Kosten von 10,- Euro für drei Jahre bei weitem übersteigen. Bedenken, gerade Antragsteller mit geringem Einkommen wie Arbeitslose, könnten durch diesen Betrag ungerechtfertigt belastet werden, können dadurch ausgeräumt werden, dass die Kosten der Freischaltung der Signaturkarte für diese Gruppe in Höhe von geschätzten 25 Mio. Euro in der Anfangsphase erstattet werden.
Zentrale Speicherung muss nicht prinzipiell immer falsch sein, wenn der Zugriff formal und technisch vernünftig umgesetzt ist. Ob der Datenabzug nun aus der zentralen Stelle vom Antragsteller autorisiert wird oder dieser die Daten auf einem Zettelchen mitbringt, von wo aus sie abgetippt werden, macht für mich erstmal kaum einen Unterschied.
http://www.das-elena-verfahren.de/fragen-und-antworten/datenabrufverfahren/datenabrufverfahren-allgemein/copy_of_abrufende-stellenDann können alle Abrufenden Stellen die benötigten Entgeltdaten abrufen, nachdem der jeweilige Teilnehmer sein Einverständnis mit seiner Signaturkarte erklärt hat.
Bei Geldgeschäften und Versicherungsgeschichten unterschreibt man ja auch ständig, dass der Mitarbeiter nun mal kurz in zentrale Auskunftsdaten gucken darf um Daten abzugleichen/zu überprüfen/zu übernehmen. Vor nicht staatlichen Unternehmen hätte ich bezüglich meiner Datene eigentlich mehr Angst.
Wäre also schön, wenn es eine Petition gibt, die sich mal nur um die Vorratsdatenspeicherung bemüht und nicht auch noch a und b angreift nur um noch 20k mehr Zeichner zu gewinnen.